Wenn Sie in der Situation sind, von einem geliebten Menschen Abschied nehmen zu müssen und Begleitung durch die christliche Gemeinde wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zum Pfarramt auf.
Die kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der oder die Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte. Auf Wunsch der Eltern können auch ungetauft verstorbene Kinder kirchlich bestattet werden. Gehörte der oder die Verstorbene einer anderen christlichen Kirche an, so kann er oder sie in Ausnahmefällen bestattet werden. Die kirchliche Bestattung von Verstorbenen, die keiner christlichen Kirche angehörten, kann ebenso im Ausnahmefall geschehen, wenn die evangelischen Angehörigen den Wunsch nach einer kirchlichen Bestattung äußern und wichtige seelsorgerliche Gründe dafür sprechen.
Trotz einzelner Informationen durch das Bestattungsinstitut bittet der Pfarrer um einen Termin für ein persönliches Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Trauerfeier/Beisetzung.
Im Pfarrbereich Wurzbach finden an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen keine Trauerfeiern statt!